|
A
B
C
D
E
F
G
H
J
K
L
M
N
P
R
S
T
U
V
W
Z
Erklärungen P
Pflegebedürftigkeit
In der Regel liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wenn ein Versicherter nicht mehr in Lage ist, die im Vertrag ausführlich festgehaltenen, alltäglich Arbeiten zu verrichten.
Pflegestufe
ie Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen (erhebliche Pflegebedürftigkeit, Schwerpflegebedürftigkeit und Schwerstpflegebedürftigkeit) unterteilt, die durch ein Punktesystem ermittelt werden.
Pflegeversicherung
Eine Pflichtversicherung, in der sich jeder gesetzlich oder privat absichern muss. Sie deckt die Kosten, die tatsächlich bei der Pflege entstehen.
Pflegezusatzversicherung
Diese Versicherung deckt die Kosten, die von der Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt werden.
Pflichtversicherte
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie zählen somit, wie z.B. auch Auszubildende und Landwirte zu den Pflichtversicherten.
Probeantrag
Sollte ein Interessent zum Beispiel aus Vorerkrankungstechnischen Gründen keinen verbindlichen Antrag bei einem Versicherer stellen wollen, hat er die Möglichkeit einen Probeantrag zu stellen, der keine Partei verpflichtet aber auch keine Nachteile nach sich zieht.
Psychotherapie
In der Regel decken private Krankenversicherer Kosten für Psychotherapien nicht.
|