Krankenversicherungslexikon M

Der Begriff Mehrfachversicherung ist gleichzusetzten mit dem Begriff Doppelversicherung. Dieser bezeichnet eine zusätzliche Versicherung für den Krankheitsfall, zur bereits vorhanden privaten Krankenversicherung. Bevor man eine weitere Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeldversicherung abschließt, muss eine Einwilligung der Erstversicherung vorliegen.




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Erklärungen M

Mehrbettzimmer
Als gesetzlich Krankenversicherter wird man im Allgemeinen bei einem Krankenhausaufenthalt in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Als privat Versicherter hat man je nach Tarif Anspruch auf ein Einzelzimmer.

Mehrfachversicherung
Besitzt man eine private Krankenvollversicherung, ist man verpflichtet den Versicherer in Kentniss zu setzen und dessen Zustimmung einholen, wenn man bei einem anderen Unternehmen eine Zusatzversicherung, wie z.B. eine Krankentagegeldversicherung, abschließt.

Meldung über Arbeitsunfähigkeit
Der Versicherte ist dazu verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.

Musterbedingungen
Grundlage der privaten Krankenversicherung sind die Musterbedingungen. Es gibt verschiedene Musterbedingungen, wie z.B. für die Krankenvollversicherung, für die Krankentagegeldversicherung, für die Pflegeversicherung.

Mutterschaftsgeld
Schwangere Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für die Zeit sechs Wochen vor und maximal zwölf Wochen nach der Geburt ein maximales Mutterschaftsgeld von 390,- € monatlich. Privat Versicherten steht nur eine Einmalzahlung in Höhe von 210,- € zu.

Mutterschutzfristen
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet im Normalfall acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf 12 Wochen nach der Entbindung.