Krankenversicherungslexikon L

Auch Landwirte sind gesetzlich versicherungspflichtig. Jedoch gibt es auch hier eine Möglichkeit sich von dieser Pflicht zu befreien. Wenn der Wirtschaftswert eines landwirtschaftlichen Betriebes mehr als 30.000 Euro beträgt, kann der Landwirt die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.




A B C D E F G H J K    L    M N P R S T U V W Z

Erklärungen L

Landwirte
Landwirte sind nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) bis zu einem Wirtschaftswert von 30.000,- € versicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen die in der Landwirtschaft ihre Existenzgrundlage haben und mitarbeitende Familienangehörige ab dem 15. Lebensjahr.

Leistungsdauer
Der maximale Zeitraum, den der Versicherte Leistungen vom Versicherrer beziehen kann. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es in der Regel keine Leistungsdauerbeschränkung.

Leistungseinschränkungen
In der Regel schließen private Krankenversicherer gewisse Leistungen von vornherein aus. Dazu zählen unter Anderem Leistungen für ambulante Behandlungen oder Tagegeld-Zahlungen während eines Kuraufenthaltes.