Krankenversicherungslexikon J

Unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze versteht man die höhe des Bruttojahreseinkommens ab dessen Überschreitung ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist. Mit einem Einkommen über dieser Grenze kann mich sich für eine freiwillige private Krankenversicherung entscheiden.




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Erklärungen J

Jahresarbeitsentgeltgrenze
Sie sind als Arbeitnehmer nicht krankenversicherungspflichtig und können sich somit privat versichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über 46.800 € liegt. Diese Gehaltsgrenze ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem:

  • Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt),
  • regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
  • pauschale Überstundenvergütung,
  • Sachbezüge,
  • vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft,
  • Vermögenswirksame Leistungen.