Krankenversicherungslexikon J

Unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze versteht man die höhe des Bruttojahreseinkommens ab dessen Überschreitung ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist. Mit einem Einkommen über dieser Grenze kann mich sich für eine freiwillige private Krankenversicherung entscheiden.




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Erklärungen J

Jahresarbeitsentgeltgrenze
Verdient ein Versicherter mehr als 43.200,- € im Jahr, so werden die Beträge, die darüber liegen nicht zur Berechnung des Krankenkassenbeitrages einbezogen. Verdient ein Versicherter mehr als 48.150,- € im Jahr, so hat er die Wahl, sich weiterhin freiwillig gesetzlich Kranken zu versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.