Krankenversicherungslexikon H

Wenn man sich von einem Heilpraktiker behandeln lassen möchte, sollte man unbedingt vorab mit seiner Krankenversicherung abklären, welche Leistungen abgesichert sind. Einige Versicherer akzeptieren beispielsweise nur nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker gestellte Abrechnungen.




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Erklärungen H

Härtefall
In der Regel müssen Versicherte Kosten für Zahnersatz, Arzneimittel, Fahrtkosten etc. selbst tragen. Sollte jedoch eine unzumutbare finanzielle Belastung für den Versicherten nachgewiesen werden, so werden die Kosten im Rahmen der Härtefallregelung vom Versicherer übernommen.

Haushaltshilfe
Sollte der Versicherte nicht in der Lage sein, seinen Haushalt wegen vorübergehender Leiden zu führen und ein Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist, im Haushalt leben, so bekommt der Versicherte von der gesetzlichen Krankenversicherung Hilfe gestellt.

Heilmittel
Leistungen wie zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik sind physikalisch-medizinische Leistungen und werden als Heilmittel bezeichnet.

Heilpraktiker
Von der gesetzlichen Krankenkasse werden die Leistungen eines Heilpraktikers nicht getragen. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel diese Kosten.

Hilfsmittel
Mittel wie zum Beispiel Brillengläser, Prothesen, Hörgeräte oder Schuheinlagen werden als Hilfsmittel bezeichnet.

Honorarvereinbarung
Die Leistungen eines Arztes werden nach einem gewissen Rahmen vergütet, an den sie sich halten müssen. Einzige Ausnahme sind größere Eingriffe, bei denen die Honorarfestlegung im Ermessen des Arztes liegt.