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Erklärungen G
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung regelt den „Lohn“ der Ärzte für ihre Leistungen, an die sich der Arzt bei der Berechnung der Behandlungskosten weitestgehend halten muss. Ist man privat kranken- versichert, muss man für den durch die Gebührenordnung errechneten Betrag in Vorleistung treten und bekommt den Betrag, solange die vom Arzt erbrachte Leistung durch die Versicherung gedeckt ist, vom Versicherer zurückerstattet.
Gehaltsfortzahlung
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf die Fortzahlung seines Gehaltes oder Lohnes im Krankheitsfall. Dies ist in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen der Fall.
Geringfügige Beschäftigung
Sollte man einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sprich die wöchentliche Arbeitszeit überschreitet 15 Stunden in der Woche und ein Entgelt von monatlich 400,- € nicht, so ist diese Tätigkeit beitragsfrei.
Gesamteinkommen
Das Gesamteinkommen ist die Summe aller Einnahmen aus den sieben Einkunftsarten. Zu den wichtigsten Einkommensarten zahlen unter Anderem Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung. Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld hingegen zählen nicht dazu.
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
Großschadenversicherung
So bezeichnet man Versicherungen mit einer überdurchschnittliche hohen Selbstbeteiligung.
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