Krankenversicherungslexikon F

Einen großen Vorteil den die gesetzliche Krankenversicherung der privaten Krankenversicherung gegenüber hat, ist die Familienversicherung. Die Kinder und der Ehegatte eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung werden hierbei beitragfrei mitversicherunt. Wie lange Kinder mitversichert sind, ist von deren Einkommensverhältnissen abhängig.




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Erklärungen F

Familienversicherung
Für Versicherte gibt es die Möglichkeit, den Ehepartner und seine Kinder in seiner Krankenversicherung beitragsfrei mitzuversichern. Dabei ist zu beachten, dass es hierzu Altersbeschränkungen zu beachten gibt.

Festbetrag
Für Medikamente werden von den Versicherern Festbeträge gezahlt. Dies bedeutet, dass für Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen und Einsatzgebiet der gleiche Betrag erstattet wird. Dabei spielt es keine Rolle wie teuer das Medikament tatsächlich ist.

Freiberufler
Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Dolmetscher. Das Einkommensteuergesetz regelt , wer als Freiberufler einzustufen ist. Freiberufler können sich unter Einhaltung einiger Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern.

Freiwillig Versicherte
Sollte man jährlich ein Bruttoeinkommen haben, das in 2008 47.700,- € übersteigt, so hat man die Möglichkeit, sich weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder sich privat Kranken zu versichern.