Krankenversicherungslexikon E

Bei der gesetzlichen Krankenversicheurng hat ein Versicherte bei bestimmten Leistungen Zuzahlungen zu leisten. Dies ist z. B. bei Medikamenten, oder auch Heilmitteln der Fall. Die Eigenanteile bei der privaten Krankenversicherung sind auf die frei wählbaren Selbstbehalte beschränkt, sowie Zuzahlungen auf Zahnersatz.




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Erklärungen E

Eigenbeteiligung
Egal ob man gesetzlich oder privat Krankenversichert ist, muss man in der Regel einige Krankheitskosten anteilig selbst zahlen. Ausnahme sind Versicherte, die unter 18 Jahren alt sind.

Einbettzimmer
Als Privatversicherter hat man die Möglichkeit bei Vertragsabschluss zu vereinbaren, dass man bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Anspruch auf ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer hat. Kann dies im Fall eines Krankenhausaufenthaltes nicht gewährleistet werden, so hat man Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Eintrittsalter
Das Eintrittsalter ist entscheidend für die Beitragsberechnung und ergibt sich aus der Differenz zwischen Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginn.

Ergänzungstarife
Private Krankenversicherungen bieten Zusatzversicherungen an, die die durch Kürzungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr abgedeckten Risiken versichern. Dazu zählen zum Beispiel: Zahnersatzzusatzversicherungen, Zuschüsse zu Brillen und Kontaktlinsen oder auch Massagekosten.

Ersatzkassen
Sie sind zusammen mit den Allgemeinen Ortskrankenkassen unentbehrliche Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.