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Erklärungen E
Eigenbeteiligung
Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung haben Sie als Versicherter Eigenanteile an den Krankheitskosten zu tragen. In der privaten Krankenversicherung beschränken sich diese in der Regel auf frei wählbare Selbstbehalte im ambulanten Bereich und auf Zuzahlungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die wichtigsten Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Arznei- und Verbandmittel: 4 €, 4,50 € oder 5 €, je nach Medikament und Packungsgröße
- Fahrtkosten: 13 € pro Fahrt
- Heilmittel: 15 % der Kosten
- Krankenhausbehandlung: 9 €
- Anschlussreha: 9 €
Befreit sind alle bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus sind Befreiungen möglich über die Überforderungsklausel und die Härtefallregelung.
Einmalbeitrag
Sie zahlen einmalig einen Beitrag und sind dafür für die gesamte Vertragsdauer (eventuell lebenslänglich) versichert. Versicherungsschutz gegen Einmalbeitrag können Sie unter anderem in der Zusatzpflegeversicherung erlangen.
Eintrittsalter
Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Das Eintrittsalter ist entscheidend für die Beitragshöhe während der gesamten Vertragsdauer.
Entziehungsmaßnahme
Sie haben als Versicherter grundsätzlich keinen Leistungsanspruch für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. Zwar wurde der Leistungsausschluss in der Krankentagegeldversicherung für Arbeitsunfähigkeit auf Grund alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen in den Tarifbedingungen vielfach aufgehoben, für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren besteht jedoch auch hier keine Leistungspflicht.
Ersatzkassen
Ersatzkassen sind neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und den Betriebskrankenkassen die wichtigsten Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die größten Kassen sind:
- BEK ( Barmer Ersatzkasse)
- DAK ( Deutsche Angestellten Krankenkasse )
- HaMü (Hamburg Münchener Ersatzkasse)
- HEK ( Hanseatische Ersatzkasse)
- KKH ( Kaufmännische Krankenkasse Halle)
- Schwäbisch-Gmünder Ersatzkasse
- TK ( Techniker Krankenkasse)
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