Krankenversicherungslexikon D

Es ist nicht so einfach möglich neben der ersten noch eine weitere Krankenversicherung abzuschließen. Über eine Doppelversicherung ist die bereits existierende Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Denn diese Abschluss ist nur Möglich mit der einwilligung einer der bestehenden Versicherung.




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Erklärungen D

Doppelversicherung
Schließen Sie als versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskosten-Versicherungsvertrag ab, oder machen von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, dann sind Sie verpflichtet, Ihr Versicherungsunternehmen von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. Dies ist wichtig, da der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld nur mit Einwilligung Ihrer Versicherung vorgenommen werden darf. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten führt ggf. zur Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung