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Erklärungen A
Ablehnung
Versicherer haben die Möglichkeit, den Antrag eines Interessenten ohne Begründung abzulehnen. Gründe für eine Ablehnung sind oftmals schwere Vorerkrankungen oder chronische Leiden des Interessenten.
Äquivalenzprinzip
Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherungen beruhren hierauf. Die Beiträge werden individuell, abgestimmt auf das Risiko des Versicherten, erhoben. Die Beitragshöhe ist abhängig von von Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden größtenteils vom Gesetzgeber vorgegeben und durch einige Bestimmungen vom Versicherer ergänzt. Der Versicherer ist dazu verpflichtet, den Versicherten auf diese hinzuweisen und dessen Einverständnis einzuholen.
Alterungsrückstellung
Auch Deckungsrückstellung. Da Versicherte in der Regel im Alter häufiger von ihrer Krankenversicherung Gebrauch machen, als in jungen Jahren, legen die Versicherer einen Teil der nicht „verbrauchten“ Beiträge zurück, um die höheren Kosten im Alter des Versicherten adäquat decken zu können.
Ambulante Leistungen
Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, die keine Übernachtung, sprich stationäre Leistung, erforderlich machen.
Annahme
Nach Zugang eines Antrages von Antragstellern können Versicherer diesen Annehmen oder Ablehnen. Nimmt der Versicherer an, so kommt ein Versicherungsverhältnis zustande.
Annahmezwang
Auch Kontrahierungszwang. Diese Regelung verpflichtet Versicherer bestimmte Personengruppen ohne Einschränkung zu versichern. Bei Gruppenversicherung wird ebenfalls der Annahmezwang angewandt.
Anrechnung der Wartezeiten
Wechselt ein Versicherter von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung, hat er eine Wartezeit in Kauf zu nehmen, bis sein Antrag bearbeitet wurde. In der Regel wird diese Wartezeit jedoch angerechnet, was bedeutet, dass auch in dieser Zeit ein Versicherungsschutz besteht.
Antrag
Möchte ein Interessent eine Versicherung bei einem Anbieter abschließen, so muss er erst einmal einen Antrag stellen. Ein solches Formular ist bei jedem Versicherer erhältlich oder online ausdruckbar. Nach dem sorgfältigen Ausfüllen dieses Formulars und der Zustellung an den Versicherer folgt dann eine Annahme oder Ablehnung des Antrages.
Anwartschaftsversicherung
Sollte ein Versicherter eine gewisse Zeit die private Krankenversicherung nicht benötigen, weil er eine Zeit lang in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder einige Monate im Ausland sein wird, kann er sich durch Abschluss einer Anwartschaftsversicherung das Recht „erkaufen“, die private Krankenversicherung ruhen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu gleich bleibenden Bedingungen wieder aufzunehmen.
Anzeigepflicht
Die Pflicht des Versicherten vor Abschluss eines Vertrages alle bekannten Umstände, die den Vertrag betreffen, anzugeben.
Arbeitgeberanteil
Die Sozialversicherungen werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttolohn des Versicherten abgezogen, dem der Arbeitgeber seinen Anteil hinzufügt und der zuständigen Stelle zuführt.
Arbeitslosigkeit
Sollte der Versicherte arbeitslos werden, so hat er die Möglichkeit seine private Krankenversicherung außerordentlich zu Kündigen, da er bei Arbeitslosigkeit automatisch gesetzlich pflichtversichert ist. Cleverer ist es jedoch in einem solchen Fall Eine Anwartschaftsversicherung zu vereinbaren.
Arbeitsunfähigkeit
Sollte ein Versicherter aus medizinischen Gründen eine gewisse Zeit nicht in der Lage sein, seinem Beruf oder einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, gilt dies als Arbeitsunfähig.
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