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Einzug des LebensgefährtenMieter müssen vor Aufnahme des Lebensgefährten in die Mietwohnung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Lange umstritten und nun endlich höchstrichterlich entschieden. Ein Mieter muss den Einzug des Lebensgefährten in der Mietwohnung dem Vermieter nicht nur formlos mitteilen, sondern um Erlaubnis fragen. Allerdings muss der Vermieter die Zweisamkeit fast immer erlauben. Die nachteiligen Auswirkungen dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind für Mieter also weniger dramatisch, als es auf den ersten Blick scheint. Der Fall: Eine Frau hatte ihren Lebensgefährten in ihre Mietwohnung mit einziehen lassen. Die Vermieterin war ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Lebensgefährten nicht bereit, die Mitbenutzung der Mietwohnung zu dulden. Das wollte sich die Mieterin nicht gefallen lassen und klagte auf Feststellung, dass sie berechtigt sei, ohne Erlaubnis der Vermieterin ihren Partner aufzunehmen. Der Bundesgerichtshof gab ihr nicht Recht. Zwar muss der Vermieter dem Partner-Nachzug in der Regel erlauben. Die Mieterin muss jedoch unter Nennung der Person des Mitbewohners um Erlaubnis bitten. Erteilt der Vermieter die Zustimmung nicht, kann der Mieter auf Erlaubniserteilung klagen. Entschieden vom Bundesgerichtshof AZ.: VIII ZR 371/02 Erläuterung: Weitere Hinweise:
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