Befristeter Kündigungsausschluss




Befristeter Kündigungsausschluss

Durch eine handschriftliche, individuelle Klausel im Mietvertrag können Mieter befristet auf ihr Kündigungsrecht verzichten.

Selbst formulierte Regelungen des Vermieters in Zusatzvereinbarungen sollten Mietinteressenten in Zukunft noch genauer unter die Lupe nehmen. Mieter können sich sonst ungewollt langfristig binden, wenn Sie unterschreiben, dass sie für eine gewisse Dauer auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht verzichten.

Der Fall:

Die Mieter hatten mit dem Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen. Dieser enthielt eine vom Vermieter mit der Hand angefügte Zusatzregelung, wonach sie für 60 Monate auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht verzichten.

Als die Mieter den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigten, verklagte sie der Vermieter auf Mietzahlung für die bis zur Weitervermietung verbliebenen Monate.

Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht und tolerierte so den individual-vertraglichen Kündigungsausschluss.

Entschieden vom Bundesgerichtshof AZ.:VIII ZR 81/03
Urteil vom 22.12.2003

Hinweis:
Das Urteil des Bundesgerichtshofes bezieht sich nur auf individuelle Vereinbarungen und nicht auf vorformulierte Standardbedingungen in Mietverträgen. Der Beweis, dass der Vermieter die Klausel nicht individuell mit dem Mieter besprochen hat, wird bei einem mit der Hand geschriebenen Kündigungsausschluss unter Umständen jedoch sehr schwierig sein (mehr Infos zu dieser Unterscheidung finden Sie unter Unwirksame Klauseln).