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NachmieterVermieter muss Versprechen einhalten und Nachmieter akzeptieren. Eine Mitteilung des Vermieters, nach der er den Mieter bei Benennung eines geeigneten Nachmieters ziehen lasse, stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages dar. So urteilte das Amtsgericht Siegburg. Der Vermieter hatte trotz einer entsprechenden Zusage eine Nachmieterin grundlos abgelehnt und Mietzahlung bis Ende der regulären Kündigungsfrist gefordert. Die Begründung des Vermieters, dass die Nachmieterin ihm nicht "genehm" sei, sei unmaßgeblich: Der Vermieter habe kein willkürliches Genehmigungsrecht und eine Überprüfung der Nachmieterin auf Ihre Zahlungsfähigkeit etc. habe nicht stattgefunden. Das Gericht stellte fest, dass der Vermieter nicht verlangen kann, dass die Wände mit weisser Wandfarbe gestrichen werden müssen. Eine hellblau marmorierte Tapete, wie sie der Mieter hier hinterlassen hatte, sei kein Extremfall und vom Vermieter deshalb zu akzeptieren. Nicht entscheidend sei, dass der Mieter laut Mietvertrag die Räume "weiß gestrichen" zurückgeben sollte. Solange keine "exzentrische Farbgestaltung" vorliege, sei die Farbe Sache des Mieters und könne nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen diktiert werden. Amtsgericht Siegburg AZ.: 8 a C 181/01
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