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NebenkostenNebenkostenvorauszahlungen im Mietvertrag zu niedrig angesetzt - mit der Abrechnung kommt die Ernüchterung. Da in einigen Regionen Deutschlands viele Wohnungen nur schwer vermietet werden können, suchen einige Vermieter nach einem Ausweg. Sie setzen die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten im Mietvertrag sehr niedrig an und täuschen so dem Wohnungsinteressenten eine billige Gesamtmiete vor. Der Mieter merkt erst nach Einzug mit der ersten Nebenkostenabrechnung, dass die Kosten für Heizung, Wasser und sonstige Betriebskosten deutlich höher ausfallen, als erwartet. Er muss dann erhebliche Nachzahlungen leisten. Dies wollte sich ein Mieter nicht gefallen lassen. Sein Vermieter hatte für eine 100 Quadratmeter große Wohnung monatliche Abschläge auf die Nebenkosten von weniger als die Hälfte der tatsächlich voraussehbaren Kosten verlangt. Mit der Nebenkostenabrechnung kam beim Mieter dann die Ernüchterung. Er sollte erhebliche Nachzahlungen leisten. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied zu Lasten des Mieters. Vermieter und Mieter sind grundsätzlich frei, die Vorauszahlungshöhe für die Nebenkosten festzulegen. Die Summe der Vorauszahlungen muss den späteren Abrechnungsbetrag nicht auch nur annähernd erreichen. Nur bei einer bewussten Lüge oder Täuschung des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten bleibt der Vermieter auf einem Teil der Nebenkosten sitzen. Entschieden vom Bundesgerichtshof AZ.:VIII ZR 195/03
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