Trennung von Eheleuten




Trennung von Eheleuten

Bei Auszug muss Ehepartner Mietanteil weiter bezahlen.

Als Mitmieterin muss die Ehefrau auch dann bis zum frühestmöglichen Vertragsende die Hälfte der Miete zahlen, wenn sie sich von Ihrem Ehemann trennt und aus der Wohnung auszieht.

Dies entschied das Landgericht Mönchengladbach. Die Mieterin hatte aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung bis zu dem Termin Miete zu bezahlen, an dem sie bei rechtzeitiger Kündigung hätte ausziehen können.

Im vorliegenden Fall wurde der Anspruch vom Ehemann geltend gemacht, der die Miete an den Vermieter allein weiterzahlte. Das Gericht stellte klar, dass auch im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch des Mieters gegen seine Frau bestand.

Die ihm von seiner Frau vorgeworfenen Eheverfehlungen seien nicht ausreichend dargelegt worden. Ferner seien sie irrelevant, weil selbst im deutschen Eherecht die Gründe des Scheiterns der Ehe keine Rolle spielten.

Auch dass der Ehemann weiter im Haus wohnt, stünde seinem Anspruch nicht entgegen: Zumindest bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt seiner Frau hatten beide gemeinsam für die Miete einzustehen.

Landgericht Mönchengladbach AZ.: 2 S 401/01
Urteil vom 13.12.2002