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Hotelbetreiber haften für Diebstähle aus unsicheren Zimmer-SafesDer Betreiber eines Luxushotels muss seinen Gästen für den entstandenen Schaden haften, wenn Wertsachen aus dem Safe im Hotelzimmer gestohlen worden sind. Nach dem Oberlandesgericht Karlsruhe gilt dies zumindest dann, wenn der Safe nicht den gängigen Sicherheitsstandards entsprach und der Gast vom Hotel nicht darüber informiert wurde. Dar Fall: Ein Gast in einem Hotel der Luxusklasse hatte im Zimmersafe 12.000 Euro in bar und Schmuckstücke im Wert von über 100.000 Euro eingeschlossen. Der Safe war in eine hölzerne Schrankwand eingebaut. Diebe hebelten die Holzverblendung auseinander und nahmen den ganzen Safe mit. Das OLG entschied, dass der Hotelbetreiber hafte, weil er den Gast nicht darauf hingewiesen hätte, dass der Safe nur mit einer Holzschraube an einer Spanplatte befestigt sei. Für den Kläger sei nicht ohne weiteres erkennbar gewesen, dass der Safe nicht einmal einfachen Sicherheitsstandards genüge. Gerade in einem Luxushotel sei dies entscheidend, da hier Gegenstände von höherem Wert deponiert würden. Dem Bestohlenen wurde ein Mitverschulden von 50% angelastet, da es ihm bei einem Wert von über 100.000 Euro zumutbar gewesen sei, die Gegenstände in den zentralen Hotelsafe legen zu lassen. Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 142/04
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