Reiserücktritt wegen Kriegsgefahr




Reiserücktritt wegen Kriegsgefahr

Dar Fall:

Ein älteres Ehepaar aus München hatte bei einer Hamburger Reederei für April 2003 eine Kreuzfahrt ins sonnige Mittelmeer gebucht. Mit der "MS Berlin" sollte es von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien und die italienische Westküste wieder nach Genua gehen. Die Buchung war sehr rechtzeitig erfolgt – neun Monate vor Reisebeginn.

Am 25.3.2003 stornierte das Paar brieflich die Reise. Als Begründung gaben sie an, dass ihnen die Reise wegen der gerade im Mittelmeer herrschenden Gefahrenlage aufgrund des Irak-Krieges unzumutbar sei. Schließlich sei das Mittelmeer Truppenaufmarschgebiet.

Der Veranstalter verlangte von den verhinderten Kreuzfahrern daraufhin die Stornokosten in Höhe von 75% des Reisepreises – immer noch 1.457 Euro. Sie zahlten nicht.

Das Amtsgericht München sah zwar ebenfalls eine erhöhte Gefahrenlage im Mittelmeer. Kostenlos stornieren könne man jedoch nur, wenn gerade für die Reiseteilnehmer eine "signifikante Erhöhung" des Risikos feststehe. Dies sei nicht der Fall: Weder habe es Hinweise für geplante Anschläge auf Kreuzfahrtschiffe gegeben, noch habe das auswärtige Amt vor Italienreisen gewarnt.

Amtsgericht München, Az.: 241 C 28518/03
Urteil vom 10.5.2004