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Flugangst berechtigt zu ReiserücktrittBei akuter Flugangst darf ein Flugpassagier auf den Flug verzichten und seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen – zumindest wenn ihm ärztlicherseits vom Flug abgeraten wurde. Dar Fall: Ein Flugpassagier hatte kurz vor dem Flug plötzlich Panikgefühle mit Schweißausbrüchen und heftigstem Gliederzittern verspürt. Der Flughafenarzt riet von einem Flug unter diesen Umständen ab. Die Versicherung sah dies jedoch als freiwilligen Reiserücktritt an – und zahlte nicht. Das Landgericht Koblenz verurteilte sie jedoch zur Zahlung. Ein Rücktritt könne nur vor dem Reiseantritt vorgenommen werden, der hier schon stattgefunden habe. Der Versicherungsfall sei eingetreten. Landgericht Koblenz, Az.: 14 S 251/03
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