Testament im Original

Bei Echtheitsfrage einer Testamentskopie Amtsermittlungspflicht des Gerichts.




Testament im Original

Bei Echtheitsfrage einer Testamentskopie Amtsermittlungspflicht des Gerichts.

Wenn der Kläger anbietet, das Original eines Testaments zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen, während bei der Verhandlung nur die Kopie zur Verfügung steht, darf das Gericht nicht ohne weiteres die Klage abweisen. Es hat eine Amtsermittlungspflicht.

Das Bayerische Oberste Landesgericht wies darauf hin, dass das Landgericht in der Vorinstanz zur Wahrung dieser Pflicht dem Kläger zumindest eine Frist zur Beibringung des Originals hätte setzen müssen.

Die Amtsermittlungspflicht entfalle nur, wenn die Partei selbst bei der Aufklärung nicht mitwirke. Ob der Kläger hier seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wäre, habe bei der Verhandlung in erster Instanz noch nicht festgestanden.

Das Oberste Landesgericht entschied jedoch letztlich ebenfalls gegen den Kläger, da dieser auch nach dessen Aufforderung das Original des Dokuments, dessen Echtheit angezweifelt worden war, nicht heranschaffen konnte.

Bayerisches Oberlandesgericht AZ.:1 Z BR 47/01
Beschluss vom 21.11.2001
Quelle: NJW-RR 2002/11, 726