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Anfechtung eines Testamentes"Irrtümliche Enterbung" berechtigt nicht zur Anfechtung des Testamentes. Grundsätzlich kann ein Testament angefochten werden, wenn die testamentarische Verfügung auf einem Irrtum des Erblassers beruht. In einem vom Bayerischen Obersten Landesgericht zu entscheidenden Fall hatte die Mutter ihre Tochter zur Alleinerbin eingesetzt. Ihre andere Tochter sowie der Sohn sollten nichts erhalten, da sie "zum Ausdruck gebracht" hätten, nichts erben zu wollen. Der Sohn focht das Testament erfolglos an, da er derartiges nie gesagt habe. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte das Urteil der Erstinstanz. Die testamentarische Formulierung der Mutter sei nicht als Missverständnis früherer Äußerungen des Sohnes zu werten. Die Mutter habe vielmehr daraus, dass er jahrelang jeden Kontakt zu ihr vermieden habe, auf sein Desinteresse am Erbe geschlossen. Bayerisches Oberlandesgericht AZ.:1 Z BR 54/01
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