Guthaben auf Sparbuch steht nur Kontoinhaber zu




Guthaben auf Sparbuch steht nur Kontoinhaber zu

Das Guthaben auf einem Sparkonto steht immer dem Kontoinhaber zu – ohne Rücksicht darauf, ob das eingezahlte Geld in Wahrheit aus dem Vermögen einer anderen Person kommt. Das Saarländische Oberlandesgericht lehnte den Antrag einer Erbin auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten ab.

Der Fall:

Ein Verwandter der Klägerin hatte einer Bekannten etwa 21.000 Euro zur Anlage auf einem Sparbuch überlassen. Die Frau hatte auf ihren Namen ein Sparbuch eröffnet, das Geld eingezahlt und das Sparbuch dem Mann ausgehändigt.
Als er starb, machte seine Erbin Ansprüche auf das Sparguthaben geltend. Sie war damit jedoch nicht erfolgreich: Nach Ansicht des Gerichtes war allein entscheidend, wer Inhaber des Sparbuches ist. Bei wem es aufbewahrt werde, spiele rechtlich keine Rolle.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 W 38/03 – 7
Urteil vom 24.3.2003