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Guthaben auf Sparbuch steht nur Kontoinhaber zuDas Guthaben auf einem Sparkonto steht immer dem Kontoinhaber zu – ohne Rücksicht darauf, ob das eingezahlte Geld in Wahrheit aus dem Vermögen einer anderen Person kommt. Das Saarländische Oberlandesgericht lehnte den Antrag einer Erbin auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten ab. Der Fall: Ein Verwandter der Klägerin hatte einer Bekannten etwa 21.000 Euro zur Anlage auf einem Sparbuch überlassen. Die Frau hatte auf ihren Namen ein Sparbuch eröffnet, das Geld eingezahlt und das Sparbuch dem Mann ausgehändigt. Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 W 38/03 – 7
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