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EnterbungPflichtteilsberechtigte können sich noch zu Lebzeiten des Erblassers gegen Pflichtteilsentzug wehren. Der Fall: Dies entschied der Bundesgerichtshof. Ein Vater hatte seinem Sohn in einem notariellen Testament den Pflichtteil entzogen. Der Sohn wollte die Vorwürfe widerlegen und zog durch alle Instanzen. Der Bundesgerichtshof hielt die Klärung zu Lebzeiten des Erblassers für sinnvoll und bejahte das Feststellungsinteresse für die Klage. Entscheidung vom Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 123/03
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