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Kein gemeinschaftliches TestamentGesonderter Widerruf gleich lautender Testamente von Ehepartnern möglich. Wenn Ehepartner zwei identische Testamente ohne Verweis auf das Testament des anderen verfassen, liegt kein gemeinschaftliches Testament vor. Jeder Ehepartner kann sein Testament allein widerrufen. Dies entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Erblasserin hatte zunächst die Klägerin zur Erbin eingesetzt, dies aber vor ihrem Tod widerrufen. Die Klägerin begehrte unter Hinweis auf das gleichlautende Testament des ebenfalls verstorbenen Ehemannes der Erblasserin einen Erbschein. Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hatte keinen Erfolg. Da beide Eheleute in ihren Testamenten nur über ihr eigenes Vermögen verfügt hatten, ohne auf das Testament des Partners Bezug zu nehmen, lag nach Ansicht des Gerichts kein gemeinschaftliches Testament vor. Die Ehefrau konnte ihre Verfügung also noch zu Lebzeiten einseitig widerrufen. Oberlandesgericht Zweibrücken AZ.: 3 W 82/02
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