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Testament ohne UnterschriftEin Testament ohne Unterschrift ist auch dann nicht wirksam, wenn es sich in einem unterschriebenen Umschlag befindet. Ein Testament ist ohne Unterschrift immer unwirksam. Dies betonte das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Entscheidung, in der es um ein Testament in einem von der Erblasserin unterschriebenen und mit dem Vermerk "Testament" versehenen Umschlag ging. Den hatte die Erblasserin ihrem Anwalt übergeben. Eine Unterschrift gehöre immer ans Ende einer Urkunde, da so deren Inhalt abschließend bekräftigt werde. Bei einer Unterschrift auf dem Umschlag könne der "innere Zusammenhang" zum Dokument nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. Dies gelte besonders dann, wenn die Umschlagbeschriftung nur als Hinweis auf den Inhalt zu verstehen sei. Bayerisches Oberlandesgericht AZ.:1 Z BR 66/02
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