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Aufklärung über NebenwirkungenVerschreibt ein Arzt ein Medikament, muss er den Patienten über mögliche schwer wiegende Nebenwirkungen aufklären. Verschreibt ein Arzt einer Raucherin die Anti-Baby-Pille, muss auch über das mögliche Risiko eines Schlaganfalls aufgeklärt werden. Der Fall: Dies entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall hatte eine Gynäkologin einer 30-jährigen Patientin die Pille verschrieben, ohne auf mögliche Risiken durch Herzinfarkt oder Schlaganfall bei Raucherinnen auch speziell vom 30. Lebensjahr aufwärts hinzuweisen. Die Patientin erlitt einige Zeit später einen Schlaganfall und verklagte die Ärztin auf Schadenersatz wegen Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht. Den Beipackzettel, der auf eben diese Risiken hinwies, hatte sie nicht gelesen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Ärztin tatsächlich ihre Pflichten vernachlässigt habe. Zumindest bei schwer wiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments dürfe sich ein Arzt nicht darauf verlassen, dass der Patient den Beipackzettel lese und sich daher richtig verhalte. Nur die Information durch den Arzt ermögliche es dem Patienten, selbst darüber zu entscheiden, ob er das Medikament nehmen und seine Lebensgewohnheiten ändern, oder auf das Medikament verzichten wolle. Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 289/03
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