Internetapotheke




Internetapotheke

Der Fall:

Das OLG Hamm hat die Klage eines deutschen Apothekers gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris abgewiesen. DocMorris verkauft Medikamente per Online-Bestellung und Versand. Dies ist seit einiger Zeit auch deutschen Apotheken gestattet, so dass dagegen niemand etwas einwenden kann. Problem: DocMorris unterbietet deutsche Apotheken beim Preis.

Nach Feststellung des Gerichts entsprechen die Preise von DocMorris dem niederländischen Preisniveau - und liegen damit um 15 – 60% unter den Preisen der deutschen Arzneimittelpreisverordnung, an die deutschen Apotheker gebunden sind.

Trotzdem besteht nach dem Urteil kein Unterlassungsanspruch deutscher Apotheker gegen die Niederländer. Grund: Sie verstoßen nicht gegen die deutsche Arzneimittelpreisverordnung, da diese für grenzüberschreitenden Handel nicht gilt.

Das Ergebnis der Revision beim BGH ist noch offen.

Oberlandesgericht Hamm, Az. 4 U 74/04
Urteil vom 21.9.2004