Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages

Verkäufer eines PKW kann bei Täuschung über Schätzwertklausel Vertrag anfechten.




Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages

Verkäufer eines PKW kann bei Täuschung über Schätzwertklausel Vertrag anfechten.

Nach dem Verkauf an einen Autohändler kann ein privater Autoverkäufer den Vertrag anfechten, wenn der Vertrag eine Schätzwertklausel enthält und der Händler ihn arglistig getäuscht hat.

Eine Schätzwertklausel, nach der die Vertragsbeteiligten die Feststellung des endgültigen Kaufpreises einem vom Käufer zu bestimmenden KFZ-Sachverständigen überlassen, kann eine Anfechtung des Vertrages begründen.

Dies ist dann möglich, wenn der als Käufer auftretende Händler dem Verkäufer vorher arglistig vorgetäuscht hat, dass der Sachverständige eine Schätzung in der vom Verkäufer erwarteten Höhe vornehmen werde.

So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Im entschiedenen Fall hatte der Händler mitgeteilt, dass ein Kaufpreis von 40.000-42.500 € realistisch sei. Der Sachverständige des Händlers schätzte den PKW auf 22.000 €. Das Gericht sprach dem Verkäufer Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen seiner Anzahlung und dem vom Gerichts-Sachverständigen geschätzten Händlerverkaufspreis zu (35.400 €).

Oberlandesgericht Stuttgart AZ.: 5 U 23/02
Urteil vom 5.8.2002