Tätlichkeit und Beleidigung

Keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach handgreiflicher Auseinandersetzung.




Tätlichkeit und Beleidigung

Keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach handgreiflicher Auseinandersetzung.

Im Falle eines einmaligen situationsbedingten Fehlverhaltens eines nicht vorbestraften Betroffenen ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht geboten.

Das Berliner Landgericht hat dies im Fall eines Autofahrers entschieden, der eine andere Autofahrerin zuerst mit den Worten "Ich haue dir auf die Schnauze, ich werde dich nachts schon irgendwann kriegen!" beleidigt hatte und dann gegen deren Fahrertür getreten hatte, wodurch ein Schaden von etwa € 400,00 entstanden war.

Die Richter hielten fest, dass sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus Ausschreitungen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ergeben kann, es aber ferner Voraussetzung ist, dass weitere Tätlichkeiten zu befürchten sind. Da der Angeklagte im vorliegenden Fall verkehrsrechtlich noch nicht auffällig geworden war und sich nicht ausschließen ließ, dass es sich um ein einmaliges situationsbedingtes Fehlverhalten gehandelt habe, war die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht möglich.

Entschieden vom Landgericht Berlin AZ.: 516 Qs 226/02
Beschluss vom 25.10.2002
Quelle: NZV 2003, 151