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Teilkaskoversicherung - Vorarbeit für Autodiebe kostet VersicherungsschutzWer sein Auto so abstellt, dass ein Autodieb nur noch einsteigen und losfahren muss, verliert den Schutz der Teilkaskoversicherung. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Dar Fall: Bei dem Fall war es um einen in Deutschland lebenden Jugoslawen gegangen, der kurz vor der Fahrt in den Heimaturlaub für einen Monat eine Auslands-Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte. In Belgrad hatte er nach eigenen Angaben einen Parkschein aus dem Automaten ziehen wollen und den PKW mit steckendem Zündschlüssel, laufendem Motor und offener Tür stehen lassen. Als er zurückkam, war sein Auto verschwunden. Die Teilkaskoversicherung verweigerte die Zahlung. Das Oberlandesgericht gab ihr Recht. Es beschäftigte sich nicht mit der Frage, wie plausibel die Geschichte des Autobesitzers war, sondern betonte, dass der Autobesitzer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen habe. Wer sein Fahrzeug mit laufendem Motor unbeaufsichtigt in einer europäischen Großstadt abstelle, lade Diebe förmlich zur Selbstbedienung ein. Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 550/03
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