Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen




Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen

Auf die besonderen Gefahren des Autofahrens bei herbstlichem Nebel wies das Oberlandesgericht Schleswig hin. Die Geschwindigkeit ist der Sichtweite anzupassen.

Dar Fall:

Ein Traktor hatte bei aufziehendem Nebel die Kreuzung einer Landstraße überquert. Er übersah dabei einen auf der Hauptstraße näher kommenden PKW. Der PKW fuhr 70 km/h; in der Kreuzungsmitte kam es zur Kollision. Der PKW-Fahrer hatte zwar Vorfahrt gehabt, musste aber dennoch 25 % des Schadens tragen: Seine Geschwindigkeit war nach Ansicht des Gerichts deutlich überhöht gewesen. Bei einer nebelbedingten Sichtweite von unter 50 Metern dürfe man maximal 50 km/h fahren. Bei noch geringeren Sichtweiten müsse ein Fahrer seine Geschwindigkeit sogar noch weiter reduzieren.

Der Traktorfahrer hatte trotzdem 75% des Schadens zu übernehmen, da seine Vorfahrtsverletzung als schwerwiegender angesehen wurde als die überhöhte Geschwindigkeit des PKW.

Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 153/03
Urteil vom 12.8.2004