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Vorsicht bei Vorbeifahren am PannenfahrzeugWer beim Vorbeifahren an einem Pannenfahrzeug mit dem Gegenverkehr kollidiert, haftet mit. Dar Fall: Darauf weist ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hin. Die Klägerin war mit ihrem PKW an einem liegen gebliebenen Auto vorbeigefahren. Dabei kam es zur Kollision mit einem entgegenkommenden PKW, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Autofahrerin warf dem Unfallgegner vor, den Unfall durch sein hohes Tempo allein verursacht zu haben. Das Gericht nahm jedoch eine hälftige Haftungsaufteilung vor. Auch die Klägerin habe sich nicht richtig verhalten: Beim Vorbeifahren an einem Hindernis an unübersichtlicher Stelle müsse jeder Autofahrer mit Gegenverkehr rechnen und zu sofortigem Anhalten oder Ausweichen bereit sein. Die Klägerin war nach Ansicht des Gerichts bei erstem Sichtkontakt zum entgegenkommenden Auto durchaus noch in der Lage gewesen, durch eigenes Bremsen den Unfall zu verhindern – sie sei aber weitergefahren. Damit sei sie zu 50% für den Unfall mitverantwortlich und hafte in dieser Höhe mit. OLG Koblenz, Az.: 12 U 1240/04
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