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Fahren ohne Führerschein?Ein Auto als Krankenfahrstuhl für einen Gesunden ohne Führerschein. Ein Klein-PKW mit Zulassung als motorisierter Krankenfahrstuhl, dessen Höchstgeschwindigkeit mit TÜV-Zulassung auf 25 km/h erhöht wurde, darf von einem Nichtbehinderten nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Der Angeklagte hatte wegen Fahrens unter Alkoholeinfluß seinen Führerschein verloren. Nun erwarb er ein vom TÜV als "Sonder-KFZ-Krankenfahrstuhl" zugelassenes Fahrzeug, das zwei Sitze hatte, 285 kg wog und maximal 10 km/h schnell war. Er hatte einen Sitz ausgebaut und vom TÜV die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h erhöhen lassen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte nicht behindert oder gebrechlich sei und deshalb nicht zu dem geschützten Personenkreis gehöre, der mit Krankenfahrstühlen am Straßenverkehr teilnehmen dürfe. Auch sei das Fahrzeug kein Krankenfahrstuhl. Obwohl es den gesetzlichen Richtlinien entspreche (unter 300 kg Gewicht, ein Sitz, maximal 25 km/h), komme es auf das äußere Erscheinungsbild an. Danach sei dieses Fahrzeug kein spezieller Fahrstuhl für Kranke, sondern ein Auto.
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