|
|
Kollision beim ÜberholenZusammenstoß nach Rechtsabbiegen mit einem überholenden Fahrzeug auf der entgegengesetzten Fahrbahn. Wer aus einer untergeordneten Straße (hier Feldweg) nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegt, muss eine für ihn von rechts entgegenkommende Kolonne darauf beobachten, ob eines der Fahrzeuge zum Überholen ausschert. Dies gilt auch, wenn der Überholende den Abbiegenden im Einmündungsbereich erkennt, dieser aber noch nicht losgefahren ist. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite der Vorfahrtsstraße. Der Überholende darf davon ausgehen, dass dieses Recht respektiert wird. Entschieden vom Oberlandesgericht Hamm AZ.: 6 U 42/01
|
