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Kollision Autofahrer- FußgängerAutofahrer muss mit unerwartet in die Fahrbahn tretenden Fußgänger nicht rechnen. Ein Kraftfahrer muss auch dann nicht mit unvermittelt von der Seite in die Fahrbahn tretenden Personen rechnen, wenn der Unfallbereich Fußgänger vermuten und abstrakt die Gefahr des verkehrswidrigen Verhaltens von Passanten beim Wechseln der Straßenseite als möglich erscheinen lässt. Dies wurde in einem Fall entschieden, in dem ein Fußgänger zwischen zwei auf dem Parkstreifen abgestellten Fahrzeugen auf die Fahrbahn getreten und von einem Fahrzeug erfasst worden war. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung herrscht Einigkeit darüber, dass parkende Fahrzeuge im Allgemeinen und besonders im Stadtverkehr keine Unübersichtlichkeit begründen, aufgrund deren besonders langsam und vorsichtig gefahren werden müsste. Entschieden vom Bundesverwaltungsgericht AZ.: BVerwG 3 B 149.01; Entschieden vom Oberlandesgericht Celle AZ.: 14 U 94/01;
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