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Kollision beim LinksabbiegenKeine Haftung des Linksabbiegers bei viel zu schnellem Gegenverkehr. Ein Linksabbieger braucht innerorts, auf einer Straße mit einem hohem Anteil von LKW-Verkehr, nicht damit zu rechnen, dass der Gegenverkehr (bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) mit 90 km/h fährt. Der entgegenkommende Fahrer haftet aufgrund seines grob verkehrswidrigen Verhaltens deshalb zu 100%. Entschieden vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein AZ.: 2 d C 121/02
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