Kollision beim Linksabbiegen

Keine Haftung des Linksabbiegers bei viel zu schnellem Gegenverkehr.




Kollision beim Linksabbiegen

Keine Haftung des Linksabbiegers bei viel zu schnellem Gegenverkehr.

Ein Linksabbieger braucht innerorts, auf einer Straße mit einem hohem Anteil von LKW-Verkehr, nicht damit zu rechnen, dass der Gegenverkehr (bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) mit 90 km/h fährt.

Der entgegenkommende Fahrer haftet aufgrund seines grob verkehrswidrigen Verhaltens deshalb zu 100%.

Entschieden vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein AZ.: 2 d C 121/02
Urteil vom 19.06.2002
Quelle: NZV 2003, 45