|
|
Wertsachen im GeldschrankBargeld; Sparbücher und sonstige Wertpapiere; Briefmarken; bargeldersetzende elektronische Zahlungsmittel (z.B. Telefonkarten); Münzen und Medaillen; unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetall, ausgenommen Sachen, die dem Raumschmuck dienen; Schmucksachen, Perlen und Edelsteine gehören ausdrücklich nicht zur Betriebseinrichtung und sind als pauschaler Einschluss bis zu 15.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Es müssen jedoch die Aufbewahrungsvorschriften beachtet werden.
|
