Wertsachen im Geldschrank

Informationen zu Wertsachen im Geldschrank: Hier finden Sie eine Auflistung von Sachen, die ausdrücklich nicht zur Betriebseinrichtung gehören und als pauschaler Einschluss bis zu 15.000 Euro auf ERstes Risiko mitversichert sind.




Wertsachen im Geldschrank

Bargeld; Sparbücher und sonstige Wertpapiere; Briefmarken; bargeldersetzende elektronische Zahlungsmittel (z.B. Telefonkarten); Münzen und Medaillen; unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetall, ausgenommen Sachen, die dem Raumschmuck dienen; Schmucksachen, Perlen und Edelsteine gehören ausdrücklich nicht zur Betriebseinrichtung und sind als pauschaler Einschluss bis zu 15.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.

Es müssen jedoch die Aufbewahrungsvorschriften beachtet werden.
Wertsachen, die dem Raumschmuck dienen - z.B. echte Teppiche, Gemälde, Plastiken - sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Waren und Vorsorge enthalten und im Rahmen der Geschäftsversicherungssumme mitversichert.