Wechselwirkungsschäden

Informationen zu Wechselwirkungsschäden: Es gibt Geschäfte oder Betriebe mit mehreren Betriebsstätten. Wenn ein Sachschaden in einer Betriebsstätte des Unternehmens eintritt, kann dies auf einer anderen Betriebsstätte des Versicherungsnehmers zu einer Betriebsunterbrechung führen.




Wechselwirkungsschäden

Manche Geschäfte oder Betriebe verfügen über mehrere Betriebsstätten.
Tritt nun ein Sachschaden in einer Betriebsstätte A des Unternehmens ein, so kann dies auf einer anderen Betriebsstätte B des Versicherungsnehmers zu einer Betriebsunterbrechung führen.
Sofern beide Betriebsstätten A + B im Versicherungsschein aufgeführt sind, sind diese sog. Wechselwirkungsschäden mitversichert.

Kein Versicherungsschutz bestünde dann, wenn der Sachschaden auf einer nicht im Versicherungsschein genannten Betriebsstelle des Versicherungsnehmers oder auf einer Betriebsstelle einer Fremdfirma auftritt (Rückwirkungsschäden, s. dort).