Wasserhähne, Geruchsverschlüsse und Wassermesser

Informationen zu Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern: Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist in der Gebäudeversicherung der notwendige Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern im Bereich der Rohrbruchstelle auf Erstes Risiko mitversichert.




Wasserhähne, Geruchsverschlüsse und Wassermesser

In der Gebäudeversicherung ist im Rahmen der Leitungswasserversicherung der notwendige Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern im Bereich der Rohrbruchstelle bis zu 500 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.

Voraussetzung dafür ist ein Schaden durch Frost oder sonstiger Bruchschaden an den versicherten Rohren innerhalb des Gebäudes.