Vorsatz

Informationen zum Vorsatz: Wer bewusst und gewollt schädigt oder seinem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen irgendjeinen Schaden voraussieht und diesen trotzdem in Kauf nimmt, handelt Vorsätzlich. Hier unterscheidet man unter bewusstem Vorsatz und bedingtem Vorsatz.




Vorsatz

Vorsätzlich handelt
• wer bewusst und gewollt schädigt (bewusster Vorsatz) bzw.
• wer bei seinem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen irgendeinen Schaden voraussieht und diesen billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (siehe dort) sind nach den Bedingungen der Geschäfts- und Gebäudeversicherung nicht versichert.