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VorsatzVorsätzlich handelt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (siehe dort) sind nach den Bedingungen der Geschäfts- und Gebäudeversicherung nicht versichert.
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VorsatzInformationen zum Vorsatz: Wer bewusst und gewollt schädigt oder seinem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen irgendjeinen Schaden voraussieht und diesen trotzdem in Kauf nimmt, handelt Vorsätzlich. Hier unterscheidet man unter bewusstem Vorsatz und bedingtem Vorsatz. |
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