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Vorläufige DeckungszusageDie vorläufige Deckungszusage ist eine Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages, auch vor Zahlung des ersten Beitrags. Die vorläufige Deckungszusage wird erteilt:
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Vorläufige DeckungszusageInformationen zur vorläufigen Deckungszusage: Vor Abschluss eines endgültigen Vertrages, sowie vor Zahlung des ersten Beitrags ist die vorläufige Deckungszusage eine Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz. Der spätere Versicherungsvertrag und die Deckungszusage sind zwei rechtlich selbständige Verträge. |
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