Vertragsstrafen

Informationen zu Vertragsstrafen: Die infolge einer Betriebsunterbrechung innerhalb der Haftzeit entstehenden Vertragsstrafen sind im BU-Kostenblock der Geschäftsversicherung auf Erstes Risiko mitversichert.




Vertragsstrafen

Im BU-Kostenblock der Geschäftsversicherung sind die infolge einer Betriebsunterbrechung innerhalb der Haftzeit entstehenden Vertragsstrafen bis zu 5% der BU-Versicherungssumme, max. 125.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.

Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von Abnahme- oder Liefervereinbarungen waren früher nicht versichert, da es sich nicht um "fortlaufende" Kosten handelt. Fortlaufende Kosten können nur Kosten sein, die bei ungestörtem Betrieb in gleicher Art und Höhe entstanden wären. Bei den Vertragsstrafen handelt es sich um einen zusätzlichen Aufwand, weil diese Kosten erst durch die Betriebsunterbrechung hervorgerufen werden.
Die Versicherer vertraten früher die Haltung, dass Unternehmen solche Zahlungen an Zulieferer oder Abnehmer nur zu leisten seien, wenn ein Verschulden vorliege. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass Unternehmer unter Umständen die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen auch dann zu vertreten haben, wenn sie selbst kein Verschulden trifft.

Daher sind nun vertraglich vereinbarte Leistungen wegen Nichterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen (= Vertragsstrafen) versichert. Voraussetzung ist, dass die Vertragsstrafen infolge einer Betriebsunterbrechung innerhalb der Haftzeit anfallen.