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VertragsstrafenIm BU-Kostenblock der Geschäftsversicherung sind die infolge einer Betriebsunterbrechung innerhalb der Haftzeit entstehenden Vertragsstrafen bis zu 5% der BU-Versicherungssumme, max. 125.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von Abnahme- oder Liefervereinbarungen waren früher nicht versichert, da es sich nicht um "fortlaufende" Kosten handelt. Fortlaufende Kosten können nur Kosten sein, die bei ungestörtem Betrieb in gleicher Art und Höhe entstanden wären. Bei den Vertragsstrafen handelt es sich um einen zusätzlichen Aufwand, weil diese Kosten erst durch die Betriebsunterbrechung hervorgerufen werden. Daher sind nun vertraglich vereinbarte Leistungen wegen Nichterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen (= Vertragsstrafen) versichert. Voraussetzung ist, dass die Vertragsstrafen infolge einer Betriebsunterbrechung innerhalb der Haftzeit anfallen.
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