Vandalismus

Informationen zu Vandalismus: Unter Vandalismus bezeichnet man in der Einbruchdiebstahlversicherung die vorsätzliche Beschädigung von Sachen, ohne dass dies der Wegnahme oder dem Abtransport von Sachen dient. Hier handelt der Täter in Zerstörungsabsicht.




Vandalismus

Vandalismus i.S.d. Einbruchdiebstahlversicherung ist die vorsätzliche Beschädigung von Sachen, ohne dass dies der Wegnahme oder dem Abtransport von Sachen dient => Täter handelt Zerstörungsabsicht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Täter in den Versicherungsort einbricht oder einsteigt (Vandalismus infolge von Einschleichen ist nicht versichert).

Auch bei einem Einbruchdiebstahlschaden werden Sachen beschädigt, um die Wegnahme von Sachen zu ermöglichen (z.B. Aufbrechen eines Schreibtisch, in dem sich eine Geldkassette befindet) => Täter handelt in Diebstahlabsicht.

Das Motiv des Täters - Zerstörungsabsicht oder Diebstahlabsicht - ist nicht immer erkennbar. Um im Schadenfall Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen einem Einbruchdiebstahlschaden und einem Vandalismusschaden zu vermeiden, ist die Gefahr Vandalismus im Rahmen der Gefahr Einbruchdiebstahl immer mitversichert.
Ein Ausschluss ist zwar möglich, jedoch aufgrund der o.g. Problematik nicht sinnvoll.