Unterversicherung

Informationen zur Unterversicherung: Eine Unterversicherung tritt ein, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles ist. Gemäß § 56 VVG wird nur derjenige Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.




Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles (Unterversicherung) , so wird gemäß § 56 VVG nur derjenige Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.

Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert