Überschwemmung des Versicherungsortes

Informationen zur Überschwemmung des Versicherungsortes: Überflutung des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bezeichnet man als Überschwemmung.




Überschwemmung des Versicherungsortes

Überschwemmung ist eine Überflutung des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.

Überschwemmung des Versicherungsortes kann im Rahmen der Elementarschadenversicherung sowohl für die Geschäftsversicherung als auch für die Gebäudeversicherung versichert werden.