Summenversicherung

Informationen zur Summenversicherung: Sämtliche Versicherungsformen, bei denen ein objektiver Versicherungswert nicht bestimmt werden kann, werden als Summenversicherung bezeichnet. Die Schadenversicherung ist das Gegenstück zur Summenversicherung.




Summenversicherung

Als Summenversicherung werden sämtliche Versicherungsformen bezeichnet, bei denen ein objektiver Versicherungswert nicht bestimmt werden kann.
Es gilt das Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung, ein Bereicherungsverbot besteht nicht.
In der Summenversicherung bezeichnet die vereinbarte Versicherungssumme genau die Leistung des Versicherers im Schadenfall (z.B. Lebens- und Unfallversicherung).
Der Nachweis eines tatsächlich entstandenen Vermögensschadens ist nicht erforderlich, der Versicherungsnehmer muss lediglich den Eintritt eines im Vertrag bezeichneten Ereignisses beweisen.

Das Gegenstück zur Summenversicherung ist die Schadenversicherung (s. dort).