Summenanpassung

Informationen zur Summenanpassung: Bestandteil der Geschäftsversicherung ist die Summenanpassung der Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Vorräte und Vorsorge. Die Summenanpassung kann, sofern dies der Versicherungsnehmer ausdrücklich wünscht, ausgeschlossen werden.




Summenanpassung

Die Summenanpassung der Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Vorräten und Vorsorge ist Bestandteil der Geschäftsversicherung, damit Unterversicherung aufgrund von Preissteigerungen verhindert wird.
Die Versicherungssumme wird zu Beginn eines Versicherungsjahres angepasst, sofern der Schwellenwert von mindestens 3% Veränderung seit der letzten Anpassung erreicht wird.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte.

Die Versicherungssumme erhöht sich beitragsfrei um einen Vorsorgebetrag von 5 Prozent.
Sofern der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht, kann die Summenanpassung ausgeschlossen werden.