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SubsidiaritätSubsidiarität im Versicherungsrecht bedeutet, dass ein Versicherer im Schadenfall erst dann leisten muss, wenn die Leistung eines anderen (primär leistungspflichtigen) Versicherers nicht oder nicht im vollen Umfang erfolgt. Die Versicherer sind durch die Vereinbarung einer Subsidiärhaftung bemüht, Probleme bei der Regulierung von Schäden im Falle einer Doppelversicherung zu vermeiden.
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