Subsidiarität

Informationen zur Subsidiarität: Wenn ein Versicherer im Schadenfall erst dann leisten muss, wenn die Leistung eines anderen Versicherers nicht oder nicht komplett erfolgt, bedeutet dies Subsidiarität im Versicherungsrecht.




Subsidiarität

Subsidiarität im Versicherungsrecht bedeutet, dass ein Versicherer im Schadenfall erst dann leisten muss, wenn die Leistung eines anderen (primär leistungspflichtigen) Versicherers nicht oder nicht im vollen Umfang erfolgt.
Subsidiaritätsabreden lassen die sonstige Risikoabgrenzung unberührt und schließen den Versicherungsschutz nur aus, wenn "Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann" (so die gängigste Formulierung).

Die Versicherer sind durch die Vereinbarung einer Subsidiärhaftung bemüht, Probleme bei der Regulierung von Schäden im Falle einer Doppelversicherung zu vermeiden.