Streik

Informationen zum Streik: Die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung vieler Arbeitnehmer bezeichnet man als Streik. Im Rahmen der Geschäftsversicherung und der Gebäudeversicherung zusammen mit Inneren Unruhen und Aussperrung kann Streik über eine Klausel versichert werden.




Streik

Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitsnehmern.

Streik kann im Rahmen der Geschäftsversicherung und der Gebäudeversicherung zusammen mit Inneren Unruhen und Aussperrung über eine Klausel versichert werden.