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StichtagsversicherungDie Stichtagsversicherung ist eine Klausel zur Deckung stark schwankender Vorratsbestände. Ziel ist die Vermeidung der Unterversicherung, aber auch überhöhter Beitragsausgaben. Die Stichtagsversicherung soll nur für Vorräte mit einer Versicherungssumme von mindestens 500.000 EUR, jedoch nicht für Versicherungen von Lagerhäusern, Speditionen und landwirtschaftlichen Betrieben zugestanden werden. Der in Frage kommende Höchstwert der Vorräte wird als Versicherungssumme festgelegt. Bis zur vereinbarten Versicherungssumme besteht voller Versicherungsschutz, vorausgesetzt, dass dem Versicherer einmal pro Monat die zu einem bestimmten Stichtag tatsächlich vorhandenen Werte gemeldet werden. Bei Abschluss der Versicherung ist eine Beitragsvorauszahlung für die Hälfte der Versicherungssumme zu leisten. Am Ende des Versicherungsjahres erfolgt die endgültige Beitragsberechnung aus der Jahresdurchschnittssumme unter Anwendung der hierfür maßgeblichen Beitragsstaffel.
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