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SprinklerleckageIn der Geschäftsversicherung und in der Gebäudeversicherung ist der bestimmungswidrige Wasseraustritt aus Sprinkler- oder Berieselungsanlagen mitversichert. Auch Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden an Rohren von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen sind Gegenstand der Versicherung. Darüber hinaus sind auch Schäden durch Frost an Teilen von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, die nicht Rohre sind, versichert. Bei der Geschäftsversicherung besteht jedoch nur dann Deckungsschutz, soweit der Versicherungsnehmer die Rohre oder Einrichtungen auf seine Kosten eingefügt oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
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